Häufige Fragen: Gemeinde Gärtringen

Direkt zum Inhalt springen, zum Inhaltsverzeichnis,

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Marketing
 

Diese Technologien werden von Werbetreibenden verwendet, um Anzeigen zu schalten, die für Ihre Interessen relevant sind.

 
BITE GmbH
Die BITE GmbH ist ein Full-Service-Anbieter innovativer Recruiting Software. Sowohl die Software-Entwicklung als auch die Datenhaltung finden exklusiv in Deutschland statt. Als einer der wenigen Anbieter für Bewerbermanagement Software sind wir ISO 27001 zertifiziert und erfüllen damit die höchsten Sicherheitsstandards. Unsere Produkte und Dienstleistungen entwickeln wir kontinuierlich weiter, um Ihren aktuellen und zukünftigen Ansprüchen und Bedürfnissen in vollem Umfang gerecht zu werden.
Verarbeitungsunternehmen
BITE GmbH
Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 

Bei Ihrer Kontaktaufnahme mit uns über das Kontaktformular werden die von Ihnen mitgeteilten Daten von uns gespeichert, um Ihre Fragen zu beantworten, bzw. Ihr Anliegen zu bearbeiten. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO auf der Basis des berechtigten Interesses, Ihnen eine Möglichkeit zur unkomplizierten und elektronischen Kontaktaufnahme und Kommunikation zu geben. Die in diesem Zusammenhang anfallenden Daten löschen wir, nachdem die Speicherung nicht mehr erforderlich ist, oder schränken die Verarbeitung ein, falls gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.

Neben der rein informatorischen Nutzung unserer Website bieten wir verschiedene Leistungen an, die Sie bei Interesse nutzen können. Dazu müssen Sie in der Regel weitere personenbezogene Daten angeben, die wir zur Erbringung der jeweiligen Leistung nutzen und für die die zuvor genannten Grundsätze zur Datenverarbeitung gelten.

Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien

Bei der rein informativen Nutzung der Website, also wenn Sie sich nicht registrieren oder uns anderweitig Informationen übermitteln, erheben wir nur die personenbezogenen Daten, die Ihr Browser an unseren Server übermittelt. Wenn Sie unsere Website betrachten möchten, erheben wir die folgenden Daten, die für uns technisch erforderlich sind, um Ihnen unsere Website anzuzeigen und die Stabilität und Sicherheit zu gewährleisten:

Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Datum und Uhrzeit der Anfrage
  • Inhalt der Anforderung (konkrete Seite)
  • Zugriffsstatus/HTTP-Statuscode
  • jeweils übertragene Datenmenge
  • vom Browser übermittelter Referer
  • vom Browser übermittelter User-Agent
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 

Rechtsgrundlage für die Datenerhebung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO. Zweck und berechtigtes Interesse sind die Sicherstellung der Stabilität, Funktionalität und Sicherheit unserer Website.

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter datenschutz@b-ite.de oder unserer Postadresse mit dem Zusatz „der Datenschutzbeauftragte“.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Kinderbetreuung Gärtringen
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Medienbanner Wiedergabe oder Pausezustand

Dies ist ein technisches Cookie und dient dazu, Ihre Präferenz bezüglich der automatischen Wiedergabe von wechselnden Bildern oder Videos zu respektieren.

Verarbeitungsunternehmen
Kinderbetreuung Gärtringen
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_imagebanner
  • hwbanner_cookie_banner_playstate
Spielplatz
Plüschtiere
Holzspielzeuge

Hauptbereich

Häufige Fragen

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen.

….Fragen zum Öffnungszeitenmodell (VÖ, GT, GT-PLUS)

Wer hat Anspruch auf welche Betreuungszeit?

  • VÖ - Verlängerte Öffnungszeit: Jedes Kind hat einen Anspruch auf diese Betreuungszeit. Es gibt keine Zugangsvoraussetzungen.
  • GT - Ganztagsbetreuung (40 Stunden): alle Familien mit zwei berufstätigen Elternteilen / berufstätige Alleinerziehende.
  • GT-PLUS - Ganztagsbetreuung-PLUS (50 Stunden): Familien mit zwei Vollzeit-berufstätigen Elternteilen / alleinerziehende Vollzeitbeschäftigte.

Ist eine Kombination der Betreuungszeiten möglich?

Ja, es sind folgende Kombinationen möglich:

  • VÖ mit GT
  • VÖ mit GT-PLUS

Eine Kombination von GT und GT-PLUS-Tagen ist nicht möglich. Dies hat insbesondere 4 Gründe:

Die Möglichkeit der Kombination von allen Betreuungsumfängen (VÖ, GT und GT-PLUS)

  • würde dem Ziel der Steigerung der Verlässlichkeit entgegenwirken, denn dies 
  • würde dem Ziel der Entlastung des Personals bzw. dem geringeren Personalbedarf entgegenwirken,
  • würde einen deutlich erhöhten Verwaltungsaufwand im Fachbereich Bildung und Betreuung bedeuten, 
  • würde einen deutlich höheren Aufwand für die Abläufe in den Einrichtungen und für das pädagogische Personal vor Ort bedeuten. 

In welchen Einrichtungen wird GT bzw. GT-PLUS angeboten?

Was ist, wenn nicht beide Elternteile (bzw. der/die Alleinerziehende) in Vollzeit bzw. mindestens 35 Stunden/Woche beschäftigt sind?

Sollten nicht beide Erziehungsberechtigten bzw. der / die Alleinerziehende in Vollzeit berufstätig sein, können Sie die Betreuungszeit GT (40 Stunden / Woche) buchen. Bitte weisen Sie die Berufstätigkeit über unser Arbeitgeberformular (PDF-Dokument, 287,15 KB, 15.05.2023) nach.

Um einen Anspruch auf einen Betreuungsumfang von 50 Stunden pro Woche zu haben, müssen beide Erziehungsberechtigte bzw. der/die Alleinerziehende in Vollzeit oder mindestens in einem Umfang von 35 Stunden pro Woche beschäftigt sein. Bitte weisen Sie die Berufstätigkeit über unser Arbeitgeberformular (PDF-Dokument, 287,15 KB, 15.05.2023) nach.

Sollten nicht beide Erziehungsberechtigten bzw. der / die Alleinerziehende berufstätig sein, können Sie die Betreuungszeit VÖ buchen. Zur Buchung der Betreuungszeit VÖ (32,5 Stunden/Woche) sind keine Nachweise notwendig. 

Welchen Anspruch habe ich, wenn ein Elternteil in Vollzeit und der andere Elternteil in Teilzeit bis zu 34 Stunden berufstätig ist?

Sollten nicht beide Erziehungsberechtigten bzw. der / die Alleinerziehende in Vollzeit berufstätig sein, können Sie die Betreuungszeit GT (40 Stunden / Woche) buchen. Bitte weisen Sie die Berufstätigkeit über unser Arbeitgeberformular (PDF-Dokument, 287,15 KB, 15.05.2023) nach.

Diese Regelung gilt auch, wenn Personen an einzelnen Tagen in „Vollzeit“ also 7 bis 8 Stunden arbeiten, aber eine Gesamtwochenarbeitszeit von 34 Stunden pro Woche nicht überschritten wird.

Es ist uns bewusst, dass dies an einzelnen Tagen zu Herausforderungen für Familien führen kann. Sollte bei Ihnen ein ausgewiesener Härtefall vorliegen, kontaktieren Sie bitte Ihre Ansprechperson im Fachbereich Bildung und Betreuung. Anfahrtswege von unter 1 Stunde (je Arbeitsweg) sind an dieser Stelle nicht als Härtefall anzusehen.

Wie weise ich die Berufstätigkeit nach?

Um den Nachweis über eine Berufstätigkeit zu erbringen nutzen Sie bitte unser Arbeitgeberformular (PDF-Dokument, 287,15 KB, 15.05.2023) für jede/n berufstätige Erziehungsberechtigte/n.

Sollte es aufgrund interner Verwaltungsabläufe bei Ihrem Arbeitgeber nicht möglich sein, zeitnah den von uns vorbereiteten Arbeitgebernachweis auszufüllen, ist auch eine alternative Nachweisform möglich. Ein alternativer Arbeitgebernachweis muss mindestens folgende Informationen enthalten:

  • Name, Anschrift und Ansprechperson des Arbeitgebers
  • Vor- und Nachname der beschäftigten Person
  • Wöchentlicher Arbeitsumfang
  • Datum
  • Signatur / Stempel

Der Arbeitgebernachweis darf bei Einreichung maximal 6 Monate alt sein.

Wie alt darf mein Arbeitgebernachweis bei Einreichung sein?

Der Arbeitgebernachweis darf bei Einreichung maximal 6 Monate alt sein.

Wie sind die Betreuungszeiten bei der GT-Betreuung (40 Stunden/Woche)?

Die Betreuungszeiten für die GT-Betreuung sind:

7:30 Uhr bis 15:30 Uhr

Was mache ich, wenn ich die Betreuungsform GT gebucht habe, aber mein Kind vor 7:30 Uhr bringen oder nach 15:30 Uhr abholen möchte?

Ein Bringen vor 7:30 Uhr und das Abholen nach 15:30 Uhr ist bei der Betreuungsform GT nicht möglich!

Eine Betreuung zwischen 7 und 7:30 Uhr und zwischen 15:30 und 17 Uhr ist ausschließlich mit der Betreuungsform GT-PLUS möglich.

….allgemeine Fragen

Wo befindet sich der Fachbereich Bildung und Betreuung?

Alle Mitarbeiterinnen des Fachbereichs Bildung und Betreuung finden Sie im Büro in der Hauptstraße 8 im 1 OG.

Wie kann ich mein Kind zum Mittagessen anmelden?

Die Anmeldung zum Mittagessen läuft direkt über die KiKom-App, die zur Kommunikation zwischen Einrichtung und Elternschaft genutzt wird. 

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an den Fachbereich Bildung und Betreuung. 

 

Ab welchem Alter werden Kinder betreut?

Kinder ab dem 1. Geburtstag werden in unseren Kinderkrippen betreut. Die Ganztagesplätze sind berufstätigen Eltern vorbehalten.

Kinder im Alter zwischen 3 Jahren und Schuleintritt werden in unseren Kindergärten betreut. Die Ganztagesplätze sind berufstätigen Eltern vorbehalten.

Wie wird das Kind im Kindergarten bzw. in der Krippe angemeldet?

Sobald das Kind geboren ist dürfen Sie es schriftlich mit Ihrem Betreuungswunsch (Krippe/Kindergarten) anmelden. Diese Anmeldung ist zunächst noch unverbindlich und dient einerseits der Bedarfsplanung, andererseits natürlich der Einteilung in die jeweilige Einrichtung.

Der Krippen- und Kindergartenbereich wird zentral im Fachbereich Bildung und Betreuung betreut und deshalb sind dort auch die Anmeldungen abzugeben.

Wann bekomme ich eine Zusage für den Betreuungsplatz?

Für die Krippe erhalten Sie recht zeitnah eine verbindliche schriftliche Zusage, ob, wann und wo (in welcher unserer Einrichtungen) mit der Kinderbetreuung begonnen werden kann.

Für den Kindergarten und die Krippe werden die Aufnahmeunterlagen erst bis zu zwei Monate vor dem gewünschten Aufnahmedatum versandt. Den zuständigen Kindergarten bekommen Sie schon vorher mitgeteilt. Sobald Sie die Unterlagen erhalten haben, können Sie sich mit der Bezugserzieherin in Verbindung setzen, um das Aufnahmegespräch zu vereinbaren. Die Kontaktdaten erhalten Sie von unseren Mitarbeiterinnen im Fachbereich Bildung und Betreuung.

Wann ist die günstigste Aufnahme für das Kind in der Krippe?

Ab dem 1. Geburtstag können Kinder aufgenommen werden.

Wann wechselt mein Kind von der Krippe in den Kindergarten?

Der Übergang von der Krippe in den Kindergarten erfolgt immer zum Monatsanfang in dem das Kind 3 Jahre alt wird. Ausnahme ist der Geburtsmonat August; hier werden individuelle Vereinbarungen getroffen.

Wann ist die günstigste Aufnahme für das Kind im Kindergarten?

Generell wird das Kind ab dem 3. Geburtstag in den Kindergarten aufgenommen. Eltern, die zum dritten Geburtstag wieder berufstätig sein werden, können Kinder maximal bis zu zwei Monate früher in den Kindergarten aufnehmen lassen (Kindesalter bei Aufnahme mindestens 2 Jahre und 10 Monate). Eine solche vorzeitige Aufnahme können wir nicht pauschal garantieren. Es wird im Einzelfall entschieden, je nach zur Verfügung stehenden Plätzen.

Was muss für die Aufnahme in die Krippe oder den Kindergarten erledigt werden?

Mit Erhalt der Aufnahmeunterlagen vereinbaren Sie den Schnuppertermin und das Aufnahmegespräch, in dem Sie die Eingewöhnungsphase mit dem/r Bezugserzieher*in besprechen. Hier geben Sie nahezu alle Unterlagen ab, welche Sie vom  Fachbereich Bildung und Betreuung zum Ausfüllen erhalten haben. Hierzu gehören zum Beispiel die Nachweise über die ärztliche Untersuchung sowie über die erfolgte Impfung gegen Masern.

Die Aufnahmeunterlagen erhält der Fachbereich Bildung und Betreuung bzw. die Einrichtung.

Gibt es außer den Krippen und Kindergärten noch weitere Betreuungsmöglichkeiten?

Eine weitere Betreuungsmöglichkeit bietet die Tagespflege. Im Landkreis Böblingen wird diese durch den Tageskinder e.V. organisiert. Hier werden in enger Zusammenarbeit mit dem Kreisjugendamt Tagespflegepersonen ausgebildet und vermittelt. Die besondere Zusammenarbeit zwischen der Gemeinde Gärtringen und dem Tageskinder e.V. schlägt sich in den Modellen „TAKKI Gärtringen“ und „TAPiR Gärtringen“ nieder.

...während der Krippen- und Kindergartenzeit

Wie verändere ich die Betreuungszeit für mein Kind?

Eine Änderung der Betreuungszeit kann bei zur Verfügung stehenden Plätzen stets während des Besuchs der Krippe und des Kindergartens auf die Bedürfnisse innerhalb der Familie angepasst werden. Sie müssen nicht die bei der Anmeldung einmal gewählte Betreuungszeit während der gesamten Dauer des Besuchs von Krippe und/oder Kindergarten beibehalten. Sie haben die Möglichkeit, immer bis zum 15. eines Monats für den Folgemonat die Änderungen schriftlich und mit dem entsprechenden Formular im Fachbereich Bildung und Betreuung zu beantragen.

Was geschieht in den Ferien bzw. wie melde ich mein Kind zur Ferienbetreuung an?

Die den meisten Schulferienzeiten haben die Kinderbetreuungseinrichtungen geöffnet. In den Pfingstferien können die Kinder an der kostenpflichtigen Ferienbetreuung in Kindergarten oder Krippe teilnehmen. Das Anmeldeformular finden Sie auf unserer Homepage oder im Fachbereich Bildung und Betreuung.

Muss ich den Krippen- oder Kindergartenplatz kündigen?

Eine Kündigung des Betreuungsplatzes ist mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende möglich und Bedarf der Schriftform. Bei Kindern, die nach den Sommerferien in die Schule kommen wird von Seiten des Fachbereichs Bildung und Betreuung bei den Eltern schriftlich abgefragt, ab wann die Kinder abgemeldet werden sollen (z.B. vor oder nach den Sommerferien). Auch eine Betreuung im Kindergarten bis zur Einschulung Mitte September ist möglich.

Infobereiche