Gebühren für die Kinderbetreuung in Gärtringen und Rohrau
Die Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuung (Krippe, Kindergarten, Verlässliche Grundschule) richten sich nach der Anzahl der Kinder einer Familie unter 18 Jahren, die im selben Haushalt leben. Einzig im Bereich der flexiblen Nachmittagsbetreuung richten sich die Gebühren nach dem Familieneinkommen.
Hier können Sie sich die Gebühren der Kinderbetreuung in den Kindertagesstätten (U3 und Ü3) ab
- 01.10.2023 (PDF-Dokument, 63,16 KB, 02.08.2023)
- 01.09.2024 (PDF-Dokument, 63,31 KB, 29.05.2024)
- 01.09.2025 (PDF-Dokument, 65,48 KB, 29.05.2024)
als PDF Datei herunterladen.
Hier können Sie sich das Merkblatt inkl. Gebühren für die Grundschulbetreuung ab
- 01.10.2023 PDF-Datei (PDF-Dokument, 176,44 KB, 23.10.2023)
- 01.09.2024 (PDF-Dokument, 367,91 KB, 29.05.2024)
als PDF herunterladen.
Generelle Informationen zum Thema "Kinderbetreuungsgebühren der Gemeinde Gärtringen" finden Sie in unserer Informationsbroschüre (PDF-Dokument, 2,82 MB, 30.11.2023) zum herunterladen.
Finanzielle Unterstützung
Sollten Sie Schwierigkeiten haben, die finanzielle Belastung der Gebühren zu leisten möchten wir Ihnen folgende Möglichkeiten aufzeigen:
- Gebührenermäßigungen gibt es für Inhaber des Familienpasses der Gemeinde Gärtringen (z.B. Familien mit geringerem Einkommen,Wohngeldempfänger, Familienmitglied mit Behinderung). Weiterführende Informationen erhalten Sie in unserem Merkblatt zum Familienpass (PDF-Dokument, 115,43 KB, Juli 2024) (PDF-Dokument, 31,45 KB, 16.07.2024) oder beim Bürgeramt des Rathauses.
- Außerdem besteht die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung beim Landratsamt Böblingen, Amt für Jugend und Bildung, zu beantragen (z.B. bei Erwerbslosigkeit, arbeitssuchend gemeldet oder geringfügiger Verdienst). Weiterführende Informationen finden Sie beim Landratsamt Böblingen - Wirtschaftliche Jugendhilfe. Diese finanzielle Unterstützung ist nur bei Krippen- und Kindergartenbetreuung möglich, nicht für die Verlässliche Grundschule/flexible Nachmittagsbetreuung.
- Bei der Arbeitsagentur können Familien mit kleinem Einkommen den Kinderzuschlag beantragen, Infos hierzu erhalten Sie unter https://web.arbeitsagentur.de/kiz/ui/start
- Beim Landratsamt Böblingen können Familien mit kleinem Einkommen Leistungen zur Bildung und Teilhabe beantragen (BuT-Gutschein). Es wird z.B. das Mittagessen im Kindergarten, Schulbedarf oder Schülerbeförderungskosten bezuschusst. Nähere Infos erhalten Sie unter https://www.lrabb.de/start/Bildung+_+Wirtschaft/but.html
Ermäßigung der Kindergartengebühren durch den Familienpass der Gemeinde Gärtringen
Eine Reduzierung des Kindergartenentgeltes und weitere Vergünstigungen können Inhaber des Familienpasses der Gemeinde Gärtringen geltend machen. Alle Informationen zu Vorraussetzungen, Leistungen und Beantragung finden Sie in unserem Merkblatt "Familienpass der Gemeinde Gärtringen" (PDF-Dokument, 115,43 KB, Juli 2024 (PDF-Dokument, 31,45 KB, 16.07.2024)).
Das Formular zur Beantragung des Familienpasses finden Sie hier (PDF-Dokument, 375,42 KB, 06.07.2022). Der Familienpass wird Ihnen im Bürgeramt des Rathauses ausgestellt. Bitte bringen Sie entsprechende Nachweise sowie das ausgefüllte Antragsformular mit. Bei Rückfragen können Sie sich gerne an die zuständigen Sachbearbeiter wenden. Nach Ausstellung des Familienpasses durch das Bürgeramt und damit die Reduzierung der Kindergartengebühren erfolgen kann, bitten wir Sie, den Familienpass den Sachbearbeiterinnen vom Kindergartenwesen vorzulegen.
Alleinerziehende, Familien mit geringen bzw. wenig Einkommen, können unter Umständen das Entgelt vom Landratsamt - Kreisjugendamt - Böblingen, 07031 663-0 erstattet bekommen.